Definition
Eine Outdoor-Spielgruppe ist ein pädagogisches Angebot für Kinder im Vorschulalter, das hauptsächlich im Freien stattfindet. Auf dem Bauernhof, in der Natur oder im Wald erleben die Kinder die Jahreszeiten mit allen Sinnen, entdecken Tiere und Pflanzen und sammeln vielfältige Bewegungs- und Naturerfahrungen. Durch gemeinsames Spielen, Forschen und Erleben werden die soziale, motorische, sprachliche und kreative Entwicklung sowie das Selbstvertrauen und die Selbstständigkeit der Kinder gefördert.
Bauernhofspielgruppe
Eine Bauernhofspielgruppe bietet Kindern im Vorschulalter die Möglichkeit, den Bauernhof mit allen Sinnen zu erleben. Der Kontakt zu Tieren, Natur und landwirtschaftlichen Abläufen schafft wertvolle Lern- und Bewegungserfahrungen und fördert die ganzheitliche Entwicklung der Kinder.
Bitte beachte, dass die erforderlichen Abklärungen für die Eröffnung einer Bauernhofspielgruppe frühzeitig in Angriff genommen werden sollten. Einzelne Bewilligungs-, Abklärungs- und Planungsprozesse können mitunter längere Zeit in Anspruch nehmen.
Ausserhalb der Bauzone und ausserhalb des Waldes gelten die Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsrechts. Für eine Bauernhofspielgruppe einzurichten und / oder betreiben zu können, ist ein Baugesuch einzureichen. Eine Bauerhofspielgruppe kann bewilligt werden, sofern es sich um einen nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetrieb nach Art. 24b Abs. 1bis RPG handelt und die Vorgaben erfüllt sind.
Konkret heisst dies:
- Beim Bauernhof muss es sich um ein landwirtschaftliches Gewerbe handeln (mind. 1.0 SAK Talzone, 0.8 SAK Hügelzone, 0.6 SAK Bergzone)
- Die Bauernhofspielgruppe darf nur vom Betriebsleiterpaar geführt werden.
- Es dürfen keine Personen angestellt werden, die ausschliesslich für die Spielgruppe tätig sind
- Die Spielgruppe darf nur in bestehenden Gebäuden eingerichtet werden, vermietete Wohnungen auf dem Bauernhof sind anzurechnen (keine Kumulation)
- Die Spielgruppe muss in einem Gebäude / Gelände sein, das sich im Betriebszentrum befindet.
- Sofern die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, fällt die Bewilligung dahin.
- Es wird auf Seite 29 der Wegleitung für das Bauen ausserhalb der Bauzone vom 1. Jan. 2026 verwiesen.
Wald- & Naturspielgruppe
Eine Wald- und Naturspielgruppe bietet Kindern im Vorschulalter die Möglichkeit, die Natur als Lern- und Erlebnisraum zu erfahren. Durch Spielen, Forschen und Entdecken im Freien sammeln die Kinder wertvolle Erfahrungen und stärken ihre persönlichen, sozialen und motorischen Fähigkeiten.
Bitte beachte, Abklärungen sehr frühzeitig zu machen. Wir verweisen auf das Merkblatt Waldspielgruppe, Waldkindergarten und Waldschule vom März 2026.
Vorgehen vom Merkblatt kurz zusammengefasst :
- Einverständnis der Waldeigentümerschaft einfordern
- Stellungsnahme der betroffenen Jagdgesellschaft einholen
- Platz darf nicht in Wildvorranggebiet und nur in Ausnahmefällen im Naturvorrang liegen
- Standort ist seiner natürlichen Gestaltung zu belassen
- Revierförster muss über Veränderungen / Wechsel Kontaktperson informiert werden
- Schriftliche Regelung mit Waldeigentümer empfohlen
- Sicherheit klären (wer ist für die Überprüfung der Sicherheit zuständig?)
- Baubewilligungsfreie und baubewilligungspflichtige Bauten / Anlagen beachten und sorgfältig abklären
Richtlinien
Die Vorschriften bezüglich Ausbildungen, Gruppengrösse, Anzahl LeiterInnen, Nothelferkursen usw. können je nach Gemeinde variieren. Wir empfehlen, die geltenden Anforderungen vorgängig mit der zuständigen Gemeinde abzuklären. Für Outdoorspielgruppen empfehlen wir zudem, sich an den Richtlinien der KESB zu orientieren.
- Basiskurs SpielgruppenleiterIn / WaldspielgruppenleiterIn / BauernhofspielgruppenleiterIn
- Zweierleitung
- ideale Gruppengrösse von 8 bis 10 Kindern, max. 12 Kinder
- Nothelferkurs, Auffrischung alle 2 Jahre
Fragen?
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